Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ausbildungsleitung fertigt für die Beamtin oder den Beamten rechtzeitig zum Ende der Ausbildungsabschnitte 3, 5, 6 und 8 der Ausbildungspläne für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrangehörige gemäß Anlage 1 einen Befähigungsbericht nach dem Muster des Befähigungsberichts gemäß Anlage 4, gibt ihn der Beamtin oder dem Beamten spätestens am letzten Tag bekannt, händigt ihr oder ihm eine Zweitschrift aus und nimmt das Original zur Ausbildungsakte. Spätestens zur Mitte der zu beurteilenden Ausbildungsabschnitte führt die Ausbildungsleitung mit der Beamtin oder dem Beamten ein Zwischenbeurteilungsgespräch, das sich inhaltlich am Muster des Befähigungsberichts gemäß Anlage 4 orientiert, um Auskunft über den aktuellen Ausbildungsstand und Verbesserungsmöglichkeiten zu geben.
Schließt das zusammenfassende Urteil des Befähigungsberichtes für den Ausbildungsabschnitt 3, 5, 6 oder 8 nicht mit mindestens 5,0 Punkten– ohne Rundung – ab, so erfolgt keine Überweisung in den jeweils nächsten Ausbildungsabschnitt. Die Ausbildungsleitung empfiehlt der Einstellungsbehörde, welche Teile der Ausbildung zu wiederholen sind; die Einstellungsbehörde verlängert in dem erforderlichen Umfang die Ausbildungszeit gemäß § 3 Absatz 2. Die Wiederholung kann auch bei einer anderen Ausbildungsbehörde erfolgen.
Ein Befähigungsbericht kann im Gesamtergebnis - ohne Rundung - nur dann mit 5,0 oder mehr Punkten abschließen, wenn alle nach den Ausbildungsplänen für Laufbahnbewerberinnen und Laufbahnbewerber, Aufstiegsbeamtinnen und Aufstiegsbeamte sowie Werkfeuerwehrangehörige (Anlage 1) in dem betreffenden Ausbildungsabschnitt vorgeschriebenen Leistungsnachweise bestanden wurden. Kapitel 3 Laufbahnprüfung
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Ein Befähigungsbericht kann im Gesamtergebnis ohne Rundung nur dann mit 5,00 oder mehr Punkten abschließen, wenn die Beamtin oder der Beamte alle gemäß Anlage 1…
Der Befähigungsbericht sowie das Ergebnis der Leistungsnachweise sind den Brandreferendarinnen und Brandreferendaren jeweils spätestens am letzten Tag eines…
Unmittelbar vor Beendigung der praktischen Unterweisung bei der Kreisordnungsbehörde hat die Ausbilderin oder der Ausbilder einen Befähigungsbericht über die…
Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle erteilt nach Abschluss des dort abgeleisteten Abschnitts über Dauer und Art der Beschäftigung, Leistung und…
Jede Ausbildungsstelle erstellt nach Abschluss des bei ihr abgeleisteten Ausbildungsabschnitts einen Befähigungsbericht nach dem Muster der Anlage 3. Der…
Der Ausbildungsleiter oder die Ausbildungsleiterin erstellt nach sechs Monaten und vor Anmeldung zur Prüfung unter Berücksichtigung der Kurzbeurteilung nach §…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.