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Die Leiterin oder der Leiter der Ausbildungsstelle erteilt nach Abschluss des dort abgeleisteten Abschnitts über Dauer und Art der Beschäftigung, Leistung und Führung der Anwärterin oder des Anwärters eine Beurteilung (Anlage 3), die ihr oder ihm mitzuteilen ist. Besondere Fähigkeiten oder Mängel sind anzugeben. Der Befähigungsbericht ist spätestens innerhalb eines Monats der Ausbildungsleiterin oder dem Ausbildungsleiter vorzulegen. Teil III Laufbahnprüfung