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Für Studierende, die im September 2023 oder früher mit dem Vorbereitungsdienst im Bachelor-Studiengang begonnen haben, findet weiterhin diese Verordnung in der bis zum 20. Dezember 2024 geltenden Fassung Anwendung. Die Verlängerungszeit des Vorbereitungsdienstes wird durch Hochschule und Einstellungsbehörde im Einzelfall geregelt.
Für Studierende, die vor dem 1. September 2024 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, ist die Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen…
Für Studierende, die vor dem 1. August 2023 mit dem Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst begonnen haben, ist die Verordnung über die…
Für Personen, die sich am 16. März 2024 im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften dieser Verordnung in der bis einschließlich zum 15.…
Für Beamtinnen und Beamte, die ein Studium nach dieser Verordnung vor dem 1. Januar 2025 begonnen haben und sich in einer ununterbrochenen Ausbildung befinden,…
Der Vorbereitungsdienst kann, wenn das Ziel der Ausbildung noch nicht erreicht ist, durch die Einstellungsbehörde verlängert werden. Er ist auf Vorschlag des…
Beim erstmaligen Nichtbestehen der Prüfung (§ 21 Absatz 5 und 6, § 21 a Absatz 2 und 3, § 23 Absatz 2, § 25 Absatz 5) kann der Vorbereitungsdienst um höchstens…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.