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Für Personen, die sich vor dem 1. September 2026 bereits im Laufbahnwechsel nach § 19 dieser Verordnung in der bis zum Ablauf des 31. August 2026 geltenden Fassung befinden, ist diese Fassung weiter anzuwenden.
Für Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die sich vor dem Schuljahr 2026/2027 bereits in der Ausbildung befinden, ist diese Verordnung in der bis zum Ablauf des 31.…
Beamtinnen und Beamte, die vor dem 7. Juni 2025 zu einem Laufbahnwechsel zugelassen worden sind, durchlaufen den Laufbahnwechsel nach § 11 der…
Für Personen, die sich am 16. März 2024 im Vorbereitungsdienst befinden, gelten weiterhin die Vorschriften dieser Verordnung in der bis einschließlich zum 15.…
Für Studierende, die ihr Studium bis einschließlich 1. September 2025 begonnen haben, ist die Ausbildungsverordnung Unfallkasse 2.1 vom 5. Juni 2023 (GV. NRW S.…
Für Anwärterinnen und Anwärter, die vor dem 1. Oktober 2026 mit dem Vorbereitungsdienst begonnen haben, findet weiterhin die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung…
Für Bedienstete, die ihre berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahmen mit Leistungskontrollen nach der Saarländischen Laufbahnverordnung vor dem 1. Juni 2024…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.