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Der Vorsitz des Prüfungsausschusses bestimmt, wann die Ausbildungsbehörde die Anwärterin und den Anwärter zur Prüfung zu melden und die Ausbildungsakte vorzulegen hat.
Die Ausbildungsbehörde meldet der oder dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses rechtzeitig die Anwärterinnen und Anwärter, die die Prüfung abzulegen haben. Der…
Die Ausbildungsbehörde nimmt die erforderliche Meldung zur Prüfung vor.
Der Vorsitz des Prüfungsausschusses ist für die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Prüfung verantwortlich. Er veranlasst spätestens vier Wochen…
Die vorsitzende Person des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung zur Prüfung und teilt den Referendarinnen und Referendaren und der…
Die oder der Vorsitzende des Prüfungsausschusses entscheidet über die Zulassung der Anwärterin oder des Anwärters zur Prüfung und teilt die Entscheidung über…
Der Prüfungsausschuss legt in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung die zu prüfenden Themen und in Abstimmung mit der Ausbildungsleitung die Prüfungstermine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.