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Die Einzelleistungen sind wie folgt und unter Verwendung von vollen Punktzahlen zu bewerten:
eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung mit 15 und 14 Punkten, Note „sehr gut“,
eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung mit 13 bis 11 Punkten, Note „gut“,
eine im Allgemeinen den Anforderungen entsprechende Leistung mit 10 bis 8 Punkten, Note „befriedigend“,
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht mit 7 bis 5 Punkten, Note „ausreichend“,
eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden könnten, mit 4 bis 2 Punkten, Note „mangelhaft“, und
eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, bei der selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden könnten, mit 1 bis 0 Punkten, Note „ungenügend“.
Die Bewertung von Einzelleistungen hat insbesondere die Richtigkeit der sachlichen Aussage, die praktische Anwendbarkeit, die Art und Folgerichtigkeit der Begründung, die Gliederung der Darstellung und die Ausdrucksweise zu berücksichtigen.
Bei der Ermittlung von Durchschnittsnoten einschließlich der Abschlussnote und von Punktwerten aus den Punktzahlen bleiben Bruchwerte, die sich bei Abschluss des Rechenganges ergeben, unberücksichtigt.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Die Bewertung der schriftlichen und mündlichen Einzelleistungen ist nach den folgenden Noten und Punktzahlen vorzunehmen: sehr gut = 15 – 14 Punkte eine den…
Die einzelnen Prüfungsleistungen dürfen nur unter Verwendung von folgenden Noten und Punkten bewertet werden: sehr gut | = | 15 bis 14 Punkte = | eine den…
eine den Anforderungen nicht entsprechende Leistung, die jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer…
Die Leistungen in den einzelnen Studienzeiten und in der Prüfung dürfen nur wie folgt bewertet werden: sehr gut = eine den Anforderungen in besonderem Maße…
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht: 7 bis 5 Punkte, Note „ausreichend“,
eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht: 7 bis 5 Punkte, Note „ausreichend“,
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.