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Die Erhebung erfasst alle vier Jahre, beginnend für das Berichtsjahr 2008, bei höchstens 34 000 Erhebungseinheiten nach § 2 Absatz 2 Nummer 1 sowie bei allen zugehörigen Teileinheiten Angaben zu folgenden Erhebungsmerkmalen:
Land,
Wirtschaftszweig,
Zahl der Beschäftigten,
Zahl der bezahlten Arbeitsstunden,
Jahressumme der Bruttoverdienste, untergliedert nach Verdienstbestandteilen,
Jahressumme der vom Arbeitgeber geleisteten Sozialbeiträge, insbesondere der Arbeitgeberanteile am Gesamtsozialversicherungsbeitrag, untergliedert nach Beitragsbestandteilen,
Aufwendungen des Arbeitgebers für die berufliche Bildung der Beschäftigten,
unmittelbar mit den Arbeitskosten verbundene Subventionen,
sonstige unmittelbar mit den Arbeitskosten verbundene Aufwendungen und Abgaben des Arbeitgebers.
Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 werden nach dem Stand am Ende des Jahres erfasst, die übrigen derart, dass sie für das gesamte vorhergehende Jahr kennzeichnend sind. Die Erhebungsmerkmale nach Absatz 1 Nr. 3 bis 6 werden untergliedert nach der Art des Beschäftigungsverhältnisses erfasst.
Die Erhebung erstreckt sich auf die Wirtschaftszweige nach § 4 Absatz 2. Zusätzlich ausgenommen sind die Wirtschaftszweige nach Abschnitt A – Land- und Forstwirtschaft, Fischerei.
gesetzliche und übrige Sozialaufwendungen der Arbeitgeber;
Struktur der Arbeitskosten;
Arbeitskosten sind die gesamten vierteljährlichen Kosten, die dem Arbeitgeber durch die Beschäftigung von Arbeitskräften entstehen. Die Bestandteile der…
Für das Thema Struktur der Arbeitskosten gemäß Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer i umfasst die statistische Grundgesamtheit alle gebietsansässigen örtlichen…
Statistik über die Struktur der Arbeitskosten Tabelle A — Nationale Daten Tabelle B — Nationale Daten nach Unternehmensgrößenklassen Tabelle C — Regionale Daten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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