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Für Entschädigungsanträge sollen die amtlichen Vordrucke benutzt werden. Urkunden, die zum Beweis eines Anspruchs dienen, sollen den Anträgen in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift beigefügt werden.
Das Landesamt für Soziales bestätigt den Eingang des Antrags mit Angabe des Aktenzeichens.