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Hinsichtlich der Auswahl bei Ranggleichheit in den Fällen des § 26 Absatz 1 sowie in den Fällen des § 9 Hochschulzulassungsgesetz 2019 gilt § 14 entsprechend.
Bei Ranggleichheit in den Auswahlverfahren nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und 3 des Staatsvertrags oder bei Punktgleichheit nach Artikel 10 Absatz 1…
Bei Ranggleichheit in den Auswahlverfahren nach Artikel 10 Absatz 1 Satz 1 Nummern 2 und 3 des Staatsvertrags oder bei Punktgleichheit nach Artikel 10 Absatz 1…
§ 16 Absatz 2 gilt entsprechend.
Die Bestimmung, Konkretisierung und Anwendung der für die Auswahlentscheidung in den Hauptquoten nach § 9 des Hochschulzulassungsgesetzes 2019 heranzuziehenden…
Auswahl nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung nach § 9 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Hochschulzulassungsgesetzes 2019,
Hinsichtlich der Auswahl nach einem Dienst aufgrund eines früheren Zulassungsanspruchs gilt § 19 entsprechend.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.