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Die Klassenkonferenz unter Vorsitz des Schulleiters/der Schulleiterin oder des Stellvertreters/der Stellvertreterin setzt die Beurteilung für das schulische Verhalten auf der Grundlage der Vorschläge der Fachlehrkräfte fest.
Angaben über besondere schulische Aktivitäten und über unentschuldigte Versäumnisse sind von dem Klassenleiter/der Klassenleiterin zur Beschlussfassung durch die Klassenkonferenz vorzubereiten.