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Zuständige Stelle für die Verpflichtung nicht beamteter Personen nach dem Verpflichtungsgesetz im Geschäftsbereich des Ministers für Umwelt ist
für die bei meinem Ministerium nachgeordneten Dienststellen beschäftigten Personen der Leiter der Dienststelle,
für die der Rechtsaufsicht meines Ministeriums unterstellten Körperschaften des öffentlichen Rechts der Leiter der Körperschaft.