Verordnung (EWG) Nr. 3037/90 des Rates vom 9. Oktober 1990 betreffend die statistische Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft
Die Ausarbeitung einer neuen Systematik macht eine Übergangszeit erforderlich —
Erwägungsgrund 8 31990R3037
Erwägungsgrund 8 31990R3037Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen