Erwägungsgrund 11 31992R3600
Es sind nun verfahrens- und verwaltungstechnische Maßnahmen zu treffen, damit ab dem Datum der Durchführung der Richtlinie 91/414/EWG tatsächlich mit der Beurteilung von Wirkstoffen begonnen werden kann.
Es sind nun verfahrens- und verwaltungstechnische Maßnahmen zu treffen, damit ab dem Datum der Durchführung der Richtlinie 91/414/EWG tatsächlich mit der Beurteilung von Wirkstoffen begonnen werden kann.