Erwägungsgrund 16 31996R1610
Nur durch ein Eingreifen auf Gemeinschaftsebene kann das angestrebte Ziel wirksam erreicht werden, nämlich einen ausreichenden Schutz der Innovation in der Pflanzenschutzindustrie sicherzustellen und zugleich ein angemessens Funktionieren des Binnenmarktes für Pflanzenschutzmittel zu gewährleisten.