Verordnung (EG) Nr. 847/96 des Rates vom 6. Mai 1996 zur Festlegung zusätzlicher Bestimmungen für die jahresübergreifende Verwaltung der TACs und Quoten
Es ist festzulegen, welche Bestände unter vorsorgliche und welche unter analytische TACs fallen.
Erwägungsgrund 3 31996R0847
Erwägungsgrund 3 31996R0847Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen