Erwägungsgrund 6 31996R0847
Die Mitgliedstaaten sind darin zu bestärken, einen Teil ihrer Quoten für Bestände, die unter analytische TACs fallen, im Rahmen bestimmter Grenzwerte von einem Jahr auf das andere zu übertragen.
Die Mitgliedstaaten sind darin zu bestärken, einen Teil ihrer Quoten für Bestände, die unter analytische TACs fallen, im Rahmen bestimmter Grenzwerte von einem Jahr auf das andere zu übertragen.