Erwägungsgrund 4 31997R2008
Zur weiteren Anwendung dieser Regelung ist es erforderlich, neue Durchführungsbestimmungen zu erlassen und bestimmte Artikel der Verordnung (EWG) Nr. 1180/77 des Rates vom 17. Mai 1977 über die Einfuhr bestimmter landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Ursprung in der Türkei in die Gemeinschaft aufzuheben.