Art. 21 32000R1760
Spätestens am 14. August 2003 unterbreitet die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht und gegebenenfalls geeignete Vorschläge betreffend die Ausdehnung des Geltungsbereichs dieser Verordnung auf Verarbeitungserzeugnisse, die Rindfleisch und Rindfleischerzeugnisse enthalten.