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Die Einzelmaßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung erstrecken sich auf folgende Bereiche: a) Umstellung auf andere Kulturen, Verbesserung der Qualität sonstiger Agrarerzeugnisse außer Tabak sowie Diversifizierung der Wirtschaftstätigkeit; b) Ausbildungsmaßnahmen für Erzeuger im Hinblick auf eine Neuausrichtung der Agrarproduktion außerhalb der Tabakerzeugung; c) Schaffung von Vermarktungsstrukturen für andere Qualitätserzeugnisse als Tabak und von Dienstleistungen für Wirtschaft und Bevölkerung im ländlichen Raum, Diversifizierung landwirtschaftlicher und landwirtschaftsnaher Tätigkeiten zwecks Schaffung vielfältiger Beschäftigungsmöglichkeiten und alternativer Einkommensquellen, insbesondere auch durch Förderung von Tourismus und Handwerk.
Die Maßnahmen von allgemeinem Interesse und die Studien über Umstellungsmöglichkeiten für die Tabakerzeugung erstrecken sich auf folgende Bereiche: a) Studien,…
Die aus dem Fonds finanzierten Umstellungsmaßnahmen umfassen spezifische Einzelmaßnahmen und Maßnahmen von allgemeinem Interesse zur Umstellung der…
Die besonderen Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung auf andere Kulturen werden aus dem gemeinschaftlichen Tabakfonds finanziert, der mit Artikel 13 der…
Die Mitgliedstaaten erstellen die Programme für die Maßnahmen gemäß den Artikeln 13 und 14. Die Programme umfassen a) eine quantifizierte Beschreibung der…
Deshalb empfiehlt es sich, die für die Tabakbeihilfe gemäß Titel IV Kapitel 10c der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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