Erwägungsgrund 14 32002R2182
Um eine Begleitung bei der Durchführung der Maßnahmen zur Umstellung der Tabakerzeugung zu gewährleisten, müssen die Tabak erzeugenden Mitgliedstaaten ein entsprechendes Programm erstellen. Deshalb ist der Inhalt dieser Programme, insbesondere in Bezug auf die Prioritäten und die Projektauswahlkriterien, ebenso festzulegen wie die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, die Kommission über das von ihnen durchgeführte Monitoring der bei der Programmdurchführung von Jahr zu Jahr zu verzeichnenden Fortschritte zu informieren.