Art. 8 Abs. 2 32002R2368Auf Grundlage dieser Beratungen legt die Kommission gemäß dem in Artikel 22 Absatz 2 genannten Verfahren die Leitlinien für diese Bestätigung fest.
Art. 114 Abs. 8 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission erlässt Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für Ausfuhr und Ausgang gemäß Absatz 3 Buchstabe c dieses Artikels. Diese…
Art. 6 Abs. 2 32002R2368In allen anderen Fällen kann eine Gemeinschaftsbehörde eine Bestätigung darüber ausstellen, dass sie davon ausgeht, dass die Rohdiamanten die Voraussetzungen…
Art. 118 Abs. 4 32026R2108VERORDNUNG (EU) 2026/2108 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2026 zur Festlegung des Zollkodex der Union und zur Einrichtung der Zollbehörde der Europäischen Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 (Text von Bedeutung für den EWR)
Die Kommission kann Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahrensregeln für die Anweisung an die Personen gemäß Absatz 2 Buchstabe a dieses Artikels…
Art. 33 Abs. 2 32014R0510VERORDNUNG (EU) Nr. 510/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. April 2014 zur über die Handelsregelung für bestimmte aus landwirtschaftlichen Erzeugnissen hergestellte Waren und zur Aufhebung der Verordnungen (EG) Nr. 1216/2009 und (EG) Nr. 614/2009 des Rates
Die Kommission erlässt, soweit erforderlich, Durchführungsrechtsakte zur Festlegung der Verfahren und technischen Kriterien für die Anwendung von Absatz 1.…