Art. 16 Abs. 1 32002R2368Die Kommission berät sich mit den Teilnehmern bezüglich der praktischen Regelungen für eine Bestätigung der Einfuhren von aus der Gemeinschaft ausgeführten…
Art. 9 Buchst. b 32014D0136BESCHLUSS Nr. 136/2014/EU DES RATES vom 20. Februar 2014 mit Regeln und Verfahren für die Teilnahme Grönlands am Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses
ihnen liegt eine beglaubigte und fälschungssichere Kopie des bestätigten Zertifikats gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 bei;
Art. 1 Nr. 2 32014R0257VERORDNUNG (EU) Nr. 257/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates mit Blick auf die Einbeziehung Grönlands in die Umsetzung des Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses
In Artikel 3 erhält der einleitende Satz folgende Fassung: „Die Einfuhr von Rohdiamanten in das Gebiet der Gemeinschaft oder nach Grönland ist nur gestattet,…
Erwägungsgrund 27 32025D0394BESCHLUSS (GASP) 2025/394 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Es ist angebracht vorzuschreiben, dass Einfuhren von Rohdiamanten von einem Zertifikat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 des Rates begleitet sein müssen,…
Art. 3p Abs. 8 32014R0833VERORDNUNG (EU) Nr. 833/2014 DES RATES vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Für die Zwecke der Absätze 3 und 4 des vorliegenden Artikels sind Waren der KN-Codes 7102 31 00 und 7102 10 00 , die in die Union eingeführt werden, der in…