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Die Einfuhr von Rohdiamanten in das Gebiet der Gemeinschaft oder nach Grönland ist nur gestattet, wenn die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Rohdiamanten werden von einem Zertifikat begleitet, dessen Gültigkeit von der zuständigen Behörde eines Teilnehmers bestätigt wurde.
Die Rohdiamanten befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr von diesem Teilnehmer angebrachten Siegel sind nicht erbrochen worden.
Das Zertifikat weist die Sendung, zu der es gehört, eindeutig aus.
ihnen liegt eine beglaubigte und fälschungssichere Kopie des bestätigten Zertifikats gemäß Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 2368/2002 bei;
Die Kommission berät sich mit den Teilnehmern bezüglich der praktischen Regelungen für eine Bestätigung der Einfuhren von aus der Gemeinschaft ausgeführten…
sie befinden sich in gegen Eingriffe geschützten Behältnissen, und die bei der Ausfuhr angebrachten Siegel sind unversehrt;
die Bescheinigung nach Absatz 2 weist die Sendung, zu der sie gehört, eindeutig aus;
Die Rohdiamanten werden von einem entsprechenden Gemeinschaftszertifikat begleitet, das von einer Gemeinschaftsbehörde ausgestellt und bestätigt wurde.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.
Diese Vorschrift verdrängt keine Norm, tritt hinter keiner zurück und gilt ausdrücklich neben einer.
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