Erwägungsgrund 1 32004R1415
In der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 werden die Kriterien und Verfahren für eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft festgelegt.
In der Verordnung (EG) Nr. 1954/2003 werden die Kriterien und Verfahren für eine Regelung zur Steuerung des Fischereiaufwands für bestimmte Fanggebiete und Fischereiressourcen der Gemeinschaft festgelegt.