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Gemäß Artikel 20 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 58/2003 wird die Funktion des internen Prüfers bei den Exekutivagenturen vom internen Prüfer der Kommission wahrgenommen. Folglich müsste der interne Prüfer der Kommission gegenüber den Exekutivagenturen die gleichen Befugnisse ausüben, die er gemäß der Haushaltsordnung gegenüber den Dienststellen der Kommission ausübt. Wie die Anweisungsbefugten der Kommission muss sich auch der Anweisungsbefugte der Agentur auf eine Funktion der internen Prüfung stützen können, um sich bei Fragen der Risikokontrolle beraten zu lassen.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die internen Kontrollfunktionen unmittelbaren Zugang zum Leitungsorgan in seiner Aufsichtsfunktion haben und diesem…
Die Funktion des internen Prüfers wird in den Exekutivagenturen vom internen Prüfer der Kommission wahrgenommen. Der interne Prüfer der Kommission übt gegenüber…
Da die Kommission den Exekutivagenturen die Befugnisse eines bevollmächtigten Anweisungsbefugten überträgt, müssen die Berichte, die die Direktoren dieser…
Die Funktion des internen Prüfers wird gemäß der Haushaltsordnung vom Internen Prüfer der Kommission wahrgenommen. Analog zu den Generaldirektionen und…
Ein Interner Prüfer überprüft das ordnungsgemäße Funktionieren der in dieser Verordnung festgelegten Systeme und Haushaltsvollzugsverfahren. Er verfügt…
Der interne Prüfer der Kommission ist der interne Prüfer des EEF. Die Artikel 99 und 100 der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 966/2012 finden Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.