Erwägungsgrund 1 32004R2088
Mit der Entscheidung 2004/778/EG vom 11. Oktober 2004 hat der Rat anlässlich des Beitritts der Tschechischen Republik, der Republik Estland, der Republik Zypern, der Republik Lettland, der Republik Litauen, der Republik Ungarn, der Republik Malta, der Republik Polen, der Republik Slowenien und der Slowakischen Republik zur Europäischen Union ein Protokoll zum Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kroatien andererseits, nachstehend „Erweiterungsprotokoll“ genannt, angenommen. Das Erweiterungsprotokoll wird mit Wirkung vom 1. Mai 2004 vorläufig angewandt.