Erwägungsgrund 7 32004R2088
Nach dem Beitritt Sloweniens zur Europäischen Union sind die Zollkontingente für Weine mit Ursprung in diesem Mitgliedstaat gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2597/2001 abzuschaffen. Die Verweise auf diese Zollkontingente sind somit zu löschen.