Erwägungsgrund 1 32004R2182
Am 1. Januar 1999 wurde der Euro kraft der Verordnung (EG) Nr. 974/98 des Rates vom 3. Mai 1998 über die Einführung des Euro gesetzliche Währung in den teilnehmenden Mitgliedstaaten sowie gesetzliche Währung in den Drittländern, die mit der Gemeinschaft ein Abkommen über die Einführung des Euro geschlossen haben, nämlich Monaco, San Marino und Vatikanstadt.