Erwägungsgrund 2 32004R0601
Dieses Übereinkommen setzt einen Rahmen für die regionale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze der Antarktis durch Schaffung einer Kommission für die Erhaltung und Bewirtschaftung der lebenden Meeresschätze der Antarktis (nachstehend „CCAMLR“ genannt) und die Verabschiedung von Bestandserhaltungsmaßnahmen durch die CCAMLR, die für die Vertragsparteien verbindlich werden.