Erwägungsgrund 11 32004R0851
Die Mitglieder des Verwaltungsrats sollten in einer Weise ausgewählt werden, die den höchsten Kompetenzstandard und ein breites Spektrum des einschlägigen Fachwissens, das unter den Vertretern der Mitgliedstaaten, des Europäischen Parlaments und der Kommission verfügbar ist, gewährleistet.