Erwägungsgrund 16 32004R0851
Das Zentrum sollte unbeschadet der von der Haushaltsbehörde im Rahmen der Finanziellen Vorausschau vereinbarten Prioritäten über den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union finanziert werden. Für etwaige Zuschüsse aus dem Gesamthaushaltsplan der Europäischen Union bleibt das Haushaltsverfahren der Gemeinschaft anwendbar; sie werden jährlich bewertet. Auch sollte die Rechnungsprüfung durch den Rechnungshof erfolgen.