Erwägungsgrund 5 32004R0851
Eine unabhängige Einrichtung mit der Bezeichnung „Europäisches Zentrum für die Prävention und die Kontrolle von Krankheiten“ sollte als gemeinschaftliche Quelle unabhängiger wissenschaftlicher Beratung, Unterstützung und Sachkenntnis durch ausgebildete Mediziner, Wissenschaftler und epidemiologisch geschulte Mitarbeiter aus dem eigenen Personalbestand oder aus dem der anerkannten zuständigen Stellen fungieren, die im Auftrag der Gesundheitsbehörden der Mitgliedstaaten tätig sind.