Erwägungsgrund 13 32004R0851
Ein Beirat sollte den Direktor bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben beraten. Er sollte sich aus Vertretern der zuständigen Stellen in den Mitgliedstaaten zusammensetzen, die ähnliche Aufgaben wie das Zentrum wahrnehmen, sowie aus Vertretern interessierter Kreise auf europäischer Ebene wie nichtstaatliche Organisationen, Berufsverbände und der akademische Bereich. Der Beirat ermöglicht den Informationsaustausch über mögliche Risiken, die Bündelung von Erkenntnissen und die Überwachung der höchsten wissenschaftlichen Fachkompetenz sowie der Unabhängigkeit in der Arbeit des Zentrums.