Erwägungsgrund 1 32006R1738VERORDNUNG (EG) Nr. 1738/2006 DES RATES vom 23. November 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 930/2004 über eine befristete Ausnahmeregelung für die Abfassung von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union in maltesischer Sprache
Mit der Verordnung (EG) Nr. 930/2004 hat der Rat beschlossen, dass die Organe der Europäischen Union abweichend von der Verordnung Nr. 1 ab dem 1. Mai 2004 für…
Erwägungsgrund 6 32004R0930Aufgrund der vorstehenden Erwägungen und auf Antrag der maltesischen Regierung ist es angezeigt, zu beschließen, dass die Organe der Europäischen Union…
Erwägungsgrund 2 32004R0930Demnach sind Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 1 auch in Maltesisch abzufassen. Ferner sollte das…
Art. 3 32004R0930Alle Rechtsakte, die am 30. April 2007 noch nicht in maltesischer Sprache veröffentlicht sind, werden bis zum 31. Dezember 2008 auch in dieser Sprache…
Art. 1 32006R1738VERORDNUNG (EG) Nr. 1738/2006 DES RATES vom 23. November 2006 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 930/2004 über eine befristete Ausnahmeregelung für die Abfassung von Rechtsakten der Organe der Europäischen Union in maltesischer Sprache
Artikel 3 der Verordnung erhält folgende Fassung: Alle Rechtsakte, die am 30. April 2007 noch nicht in maltesischer Sprache veröffentlicht sind, werden bis zum…