Erwägungsgrund 2 32004R0930
Demnach sind Verordnungen und andere Schriftstücke von allgemeiner Geltung gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 1 auch in Maltesisch abzufassen. Ferner sollte das Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 5 dieser Verordnung auch in maltesischer Sprache erscheinen.