Erwägungsgrund 3 32004R0930
Kontakte zwischen den maltesischen Behörden und den Organen der Europäischen Union haben ergeben, dass es aufgrund der aktuellen Situation bei der Einstellung von maltesischen Linguisten und des daraus resultierenden Mangels an qualifizierten Übersetzern nicht möglich ist, die Abfassung aller von den Organen erlassenen Rechtsakte in maltesischer Sprache zu gewährleisten.