Erwägungsgrund 5 32005R1357
Frankreich hat jedoch amtlich mitgeteilt, dass die Eintragung der Bezeichnung „Chevrotin“ auf keinen Fall bedeuten soll, dass die Verwendung des Ausdrucks „de chèvre“ (Ziegen-) oder „fromage de chèvre“ (Ziegenkäse) zur Bezeichnung von Käse aus Ziegenmilch und im Zusammenhang damit die Verwendung der Übersetzung dieser Begriffe (in italienischer Sprache „caprino“ oder „formaggio di capra“) untersagt werden.