Erwägungsgrund 6 32005R1357
Da der Begriff „chevrotin“ nicht als Übersetzung des Begriffs „caprino“ und umgekehrt angesehen werden kann, bedeutet die von den italienischen Behörden angeführte Tatsache, dass es sich bei „caprino“ um eine Gattungsbezeichnung handelt, nicht, dass auch der Begriff „chevrotin“ nunmehr eine Gattungsbezeichnung ist. Italien hat außerdem keine stichhaltigen Argumente dafür vorgebracht, dass der Begriff „chevrotin“ an sich eine Gattungsbezeichnung ist.