Erwägungsgrund 1 32005R1624
Gemäß Artikel 4 Absatz 2 Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 866/2004 werden auf Waren, die vollständig in den Landesteilen der Republik Zypern, in denen die Regierung der Republik Zypern keine tatsächliche Kontrolle ausübt, gewonnen oder hergestellt worden sind oder der letzten wesentlichen und wirtschaftlich gerechtfertigten Be- oder Verarbeitung in einem dazu eingerichteten Unternehmen in diesen Landesteilen unterzogen worden sind, bei Verbringung in die Landesteile unter der tatsächlichen Kontrolle der Regierung der Republik Zypern keine Zölle oder Abgaben gleicher Wirkung erhoben, sofern sie für Ausfuhrerstattungen oder Interventionsmaßnahmen nicht in Betracht kommen.