Erwägungsgrund 4 32005R1624
Die Verordnung (EG) Nr. 2200/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 über die gemeinsame Marktorganisation für Obst und Gemüse, die Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates vom 28. Oktober 1996 zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte und die Verordnung (EG) Nr. 2111/2003 der Kommission vom 1. Dezember 2003 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2202/96 des Rates zur Einführung einer Beihilferegelung für Erzeuger bestimmter Zitrusfrüchte sehen Kontrollen vor, um die Einhaltung der Gemeinschaftsvorschriften im Sektor Obst und Gemüse zu gewährleisten. Gemäß diesen Verordnungen sollte die Regierung der Republik Zypern anhand geeigneter Kontrollen sicherstellen, dass die unter die vorliegende Verordnung fallenden Erzeugnisse nicht für Ausfuhrerstattungen oder Interventionsmaßnahmen in Betracht kommen.