Erwägungsgrund 5 32005R1653
Mit der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften wurden die Vorschriften für die Verwaltung der Zollkontingente in der Reihenfolge der jeweiligen Zollanmeldedaten festgelegt. Die durch diese Verordnung eröffneten Zollkontingente sollten gemäß diesen Vorschriften verwaltet werden.