Erwägungsgrund 6 32005R1653
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und daher so bald wie möglich in Kraft treten.
Da das Abkommen ab dem 1. September 2005 gilt, sollte diese Verordnung vom selben Datum an gelten und daher so bald wie möglich in Kraft treten.