Erwägungsgrund 1 32005R1688
Finnland und Schweden erhielten bei ihrem Beitritt zusätzliche Garantien hinsichtlich Salmonellen beim Handel mit frischem Rind-, Schweine- und Geflügelfleisch sowie Konsumeiern; diese Garantien wurden durch die Richtlinie 94/65/EG des Rates auf Hackfleisch/Faschiertes ausgedehnt. Sie waren in bestimmten Richtlinien enthalten, die durch die Beitrittsakte für Österreich, Finnland und Schweden geändert wurden — für Lebensmittel in der Richtlinie 64/433/EWG des Rates, für frisches Fleisch in der Richtlinie 71/118/EWG des Rates, für frisches Geflügelfleisch und für Eier in der Richtlinie 92/118/EWG des Rates.