Erwägungsgrund 5 32005R1688
Daher müssen die Durchführungsbestimmungen der Entscheidung 95/168/EG der Kommission vom 8. Mai 1995 über zusätzliche Garantien in Bezug auf Salmonellen bei bestimmten Konsumeierkategorien, die zum Versand nach Finnland und Schweden bestimmt sind, der Entscheidung 95/409/EG des Rates vom 22. Juni 1995 mit Vorschriften für die mikrobiologische Stichprobenuntersuchung von für Finnland und Schweden bestimmtem frischem Rind- und Schweinefleisch auf Salmonellen, der Entscheidung 95/411/EG des Rates vom 22. Juni 1995 mit Vorschriften für die mikrobiologische Stichprobenuntersuchung von für Finnland und Schweden bestimmtem frischem Geflügelfleisch auf Salmonellen und der Entscheidung 2003/470/EG der Kommission vom 24. Juni 2003 zur Zulassung bestimmter alternativer Methoden für die mikrobiologische Untersuchung von für Finnland und Schweden bestimmtem Fleisch gemäß den neuen Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 aktualisiert und gegebenenfalls ergänzt werden. Darüber hinaus ist es angezeigt, alle Bestimmungen in einer Kommissionsverordnung zusammenzufassen und die Entscheidungen 95/168/EG, 95/409/EG, 95/411/EG und 2003/470/EG aufzuheben.