Erwägungsgrund 1 32005R2126
In der Verordnung (EWG) Nr. 350/93 der Kommission vom 17. Februar 1993 über die Einreihung von bestimmten Waren in die Kombinierte Nomenklatur werden unter Punkt 8 (Foto 509) des Anhangs Maßnahmen für die Einreihung eines Paares Shorts in die Kombinierte Nomenklatur festgelegt.