Erwägungsgrund 2 32005R2126
Zur Vermeidung widersprüchlicher Einreihung ist es erforderlich, die Beschreibung der Taschen des fraglichen Kleidungsstücks näher zu spezifizieren und den zweiten Absatz der Begründung dementsprechend anzugleichen. Bis jetzt war die Tatsache, dass die Taschen kein Verschlusssystem hatten, lediglich im Foto 509 dargestellt.