Erwägungsgrund 3 32005R2126
Darüber hinaus wird bei der Begründung für die Einreihung dieses Kleidungsstücks auf Anmerkung 8 zu Kapitel 62 der Kombinierten Nomenklatur Bezug genommen, ohne Angabe des angewendeten Absatzes dieser Anmerkung, was zu voneinander abweichenden Einreihungen führen könnte.