Erwägungsgrund 1 32006R1185
Das Abkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas (nachstehend „Abkommen“ genannt) wurde am 1. Februar 1989 in Luanda unterzeichnet und trat gemäß Artikel 15 des Abkommens am selben Tag in Kraft.