Verordnung (EG) Nr. 1185/2006 des Rates vom 24. Juli 2006 zur Kündigung des Abkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Regierung der Volksrepublik Angola über die Fischerei vor der Küste Angolas und zur Abweichung von der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999
Das Abkommen sollte daher nach dem Verfahren des Artikels 14 des Abkommens gekündigt werden.
Erwägungsgrund 3 32006R1185
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