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Am 18. Juli 2005 verabschiedete die Kommission eine Entscheidung zur Genehmigung des Umstellungsplans für die Fischereifahrzeuge, die von der Nichterneuerung des Fischereiprotokolls zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Angola betroffen sind; dieser Umstellungsplan wird im Rahmen des operationellen Programms des FIAF für Strukturinterventionen der Gemeinschaft im Fischereisektor für die spanischen Ziel-1-Regionen im Zeitraum 2000—2006 durchgeführt.
Das letzte diesem Abkommen beigefügte Protokoll zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem Abkommen ist nicht verlängert…
Auf Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, die in dem durch die Entscheidung der Kommission vom 18. Juli 2005 genehmigten Umstellungsplan aufgeführt sind, finden…
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 14 des Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 16. Juni 2011…
Um die Durchführung des Umstellungsplans zu erleichtern, sollten die unter den Plan fallenden Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft, die wegen dieser Kündigung…
Die Verordnung (EG) Nr. 768/2005 des Rates vom 26. April 2005 zur Errichtung einer Europäischen Fischereiaufsichtsagentur und zur Änderung der Verordnung (EG)…
Damit die Fischereifahrzeuge der EU ihre Fangtätigkeiten nicht unterbrechen müssen, sieht Artikel 15 des neuen Protokolls dessen vorläufige Anwendung ab 1.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.